Die folgenden Kurse kommen aus Sicht der Abt. Gesundheitssport in Frage, um gemäß § 20, Abs.1 SGB V den Richtlinien für eine Förderung durch die Krankenkassen zu entsprechen und sind auf den kommenden Seiten
zusammengestellt und mit einem Smiley gekennzeichnet.
Die Krankenkassen können bis zu 80% der Kursgebühren übernehmen, sofern keine gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Den Teilnehmern wird
empfohlen sich vorab bei den Krankenkassen bezüglich der Erstattung der Kursgebühren zu informieren.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig!
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